Der Chinchilla News- und InfoLetter. Hier steht das Chinchilla im Mittelpunkt!
Wir hoffe, Sie mit unserem News- und InfoLetter gut informieren zu können und wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen!
!!! Wir wünschen allen News- und Infoletter Lesern ein gesundes Jahr mit Ihren Tieren!!!
Themen im Januar 2003:
Ursachen für Mangelerscheinungen beim Chinchilla können im allgemeinen Vitaminmangel, aber auch Mineralstoff-Mangel
sein. Der Grund ist häufig ein ungeeignetes oder unzureichendes Futter (Mischfutter, Pellets mit langer Lagerzeit)
oder die Phasen während der Trächtigkeit und Stillzeit beim Weibchen, in denen es einen erhöhten Bedarf hat.
Die Symptome äußern sich sehr unterschiedlich. Mal sind es Löcher im Fell durch Ausfall oder weiße und/oder brüchige
Zähne als auch wenig oder kein Nachwuchs bei Paaren oder gar Milchmangel.
Auch Fellfressen kann Mangelerkrankungen als Ursache haben. Typisch ist, dass schlanke Tiere häufiger davon betroffen sind.
Meist geht es mit Krämpfen und Schlappheit einher. Folgen können auch Pilzerkrankungen (durch das geschwächte Immunsystem)
und Anfälligkeit für weitere Erreger sein.
Mögliche Abhilfe schafft natürlich nur die Ursachen abzustellen: richtige frische Chinchilla- Pellets füttern,
einen Nage- Mineralstein (Gasbeton aus dem Baumarkt) in den Käfig hängen.
Vorbeugend gegen Mangelerscheinung
sind ebenfalls die regelmäßige Gabe von frischen Nageästen (ca. 10 cm lang von Apfel, Birne, Weide oder Haselnuss;
gepflückt und heiß abgespült)!
Beim akuten Vorliegen einer Mangelerkrankung sollte man Vitaminpräparate (z.B. Dr. Albrecht, Gesundheit für's Tier -
Nagervitamine) und ein Mineralstoffpräparat (z.B. Davinova T, eine Priese über die Pellets pro Tag) für das
Chinchilla vom Tierarzt besorgen.
Der bekannte Chinchilla-Experte und Tierarzt Guido Schweigart erklärt:
"...Vitamin C muss nicht zugegeben werden (...). Reines Calcium im Übermaß führt zu erheblichen Nieren-
und Blasenproblemen in Form von Steinbildung. Auch Vitamin D im Übermaß ist mit teilweise erheblichen Nebenwirkungen
verbunden.
Liegt dagegen ein Mineralstoffmangel vor, so ist dieser mit geeigneten veterinärmedizinischen Präparaten zu behandeln.
Calcipot ist hierfür wegen des einseitigen Calciumgehaltes kaum geeignet und kann höchstens in einer Dosierung von
1/4 Tablette pro Tier alle 4-5 Tage als "Leckerbissen" gegeben werden.
Beispielsweise besteht aber auch die Möglichkeit, stilles Mineralwasser als
Trinkwasser zu geben...."
Besser ist immer eine Vorbeugung durch die regelmäßige Gabe von Nageästen und gute, frische Pellets!
Halten Sie immer Rücksprache zum Tierarzt, da einige Symptome auch auf andere Krankheiten zutreffen können!
Warnhinweis:
Mehr Informationen hierzu gibt auf der www.chinchilla.info unter Heilkunde
Wer Chinchillas hält und/ oder sogar eine Hobbyzucht betreibt, wird früher oder später mit dem Problem konfrontiert,
wie man die Tiere am besten Transportiert. Sei es, um ein neues Tier abzuholen oder in ein neues Zuhause zu bringen
oder sei es, um zu einem Tierarzt zu gelangen.
Die Größe des Transportkäfigs sollte gut gewählt sein. In einem zu großen Käfig können sich die Tiere leicht verletzten,
sollten sie in Panik geraten. Auch können sie beim starken Bremsen oder Anfahren durch den Käfig fallen.
Deshalb
empfiehlt sich eine kleine Transportbox, ähnlich einem Kartenkorb. Auch kleinere Käfige, wie ein Hamsterkäfig oder
ein Ausstellungskäfig eignen sich dafür.
Pappkartons sind nicht geeignet, da sich die Chinchillas schnell durch sie hindurch nagen können.
Je nach Länge der Fahrt und nach Witterungsverhältnissen sollte das Tier vor extremer Kälte und Hitze geschützt werden.
Vor allem Zugluft ist gefährlich!!!
Im Sommer ist ein Transport in den Abendstunden oder frühen Morgenstunden sinnvoller, als in der Mittagshitze
unterwegs zu sein. Sehr schnell bekommen die Tiere sonst einen Hitzschlag, da sie nicht schwitzen können und
somit der Körper überhitzt!
Das die Tiere nicht alleine im Auto gelassen werden, sollte selbstverständlich sein. Ein Abdecken des Käfigs oder
der Transportbox mit einem Tuch verhindert, dass die Tiere durch Lichtschein und dessen Geflackere beim fahren,
insbesondere nachts, verängstigt werden.
Die meisten Chinchillas verkraften auch eine längere Fahrt von mehreren Stunden ohne Probleme. Hierbei sollte
jedoch ein Stück Apfel (beugt auch Verstopfung vor) und Heu zur Verfügung gestellt werden. Eine Wasserflasche
empfiehlt sich nur bedingt, da diese gerne ausläuft und somit den Boden verschmutzt und/ oder die Tiere nass werden.
Bei Fahrten länger als 2 Stunden empfiehlt es sich, ab und zu eine Pause zu machen und in dieser den Tieren das Wasser
anzubieten, dass alte Heu zu entfernen und sie mit neuem versorgen. Pellets sollten die Tieren nicht angeboten bekommen.
Durch die mangelnde Bewegung besteht das Risiko einer Verstopfung!
Bei Reisen mit den privat Auto, Bus oder Bahn sollte man sehr auf das Befinden der Tiere achten. Manche Tiere sind
sehr verängstigt und brechen in Panik aus. Laute Musik im Auto verstärkt dies. Dann sollte man versuchen, leise
und beruhigend mit dem Chinchilla zu sprechen. Leise und gleichmäßige Musik kann jedoch auch beruhigend wirken.
Der Transport von Chinchillas (Nagetieren) in Flugzeugen ist nach unseren Informationen in Deutschland zur Zeit
nicht möglich.
Nach dem Transport sollte man dem Tier viel Ruhe gönnen. Es wird gestresst sein und sollte genügend Zeit
haben, sich zu erholen.
Viele Hobbyzüchter von Chinchillas sind verunsichert:
Zitat: "Das gewerbsmäßige Halten und Züchten von Straußenvögeln und Pelztieren, insbesondere Nerze, Füchse,
Nutrias und Chinchillas, ist erlaubnispflichtig. Diese Tiere sind nach der AVV keine landwirtschaftlichen
Nutztiere im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a TierSchG." Zitatende.
(Quelle http://www.verbraucherministerium.de/tierschutz/tierschutzbericht_2001/kapIV.htm )
Wer mit Chinchillas Handelt (Einkauft und Verkauft), sowie eine (Hobby)Zucht betreibt, die mehr als 100
Jungtiere pro Jahr abwirft, gilt als gewerbsmäßiger Züchter und MUSS seine Zucht anmelden bzw. genehmigen lassen.
Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 09.02.2000,
veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 36a vom 22.02.2000. Sie ist vom Bundestag verabschiedet und gilt daher
für alle deutschen Bundesländer. Sie führt folgendes aus:
"Gewerbsmäßig im Sinne der Nr. 3 handelt, wer die genannten Tätigkeiten selbständig, planmäßig, fortgesetzt
und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausübt. Die Voraussetzung für ein gewerbsmäßiges Züchten sind in der Regel
erfüllt, wenn eine Haltungseinheit folgenden Umfang oder folgende Absatzmenge erreicht: .... Kaninchen, Chinchillas:
mehr als 100 Jungtiere als Heimtiere pro Jahr.";
(Berechnungsgrundlage: 1 Weibchen wirft im Durchschnitt 2 x im Jahr je 2 Jungtiere.)
Hat man demnach 25 oder mehr Weibchen in seiner (Hobby)Zucht, so ist ein Antrag auf Erlaubnis unumgänglich.
Dies sollte man über das örtliche Veterinäramt machen. Die Adresse des für Ihren Bereich zuständigen Veterinär
bekommen Sie über das Ortsamt oder auch über einen Tierarzt.
Die Details für eine solche Zucht-Genehmigung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. So hatte das
Bundesland Schleswig-Holstein in seinem Pelztiererlass vom 18.07.2001 z.B. die Käfiggrundfläche für 2 Chinchillas
mit mindestens 5 m² angesetzt, lichte Mindesthöhe von 1,5 m. Eine Anwendung dieses Erlasses findet unseres Wissens
zur Zeit nicht statt.
Im allgemeinen muss man einen Sachkundenachweis (entweder eine Ausbildung die mit Tieren zu tun hat oder einen
Erfahrungsnachweis) erbringen. Des weiteren ist natürlich die amtsveterinärische regelmäßige Kontrolle der Zucht
(Tiere und Räume) damit verbunden, die die entsprechenden Haltungsbedingungen vorschreibt. Dabei wird auch die
Führung des Zuchtbuches kontrolliert.
Hat man demnach also weniger als 25 Weibchen in der Zucht (die Böcke werden nicht mitgezählt) und handelt nicht
mit Chinchillas (Kauf und Verkauf von Fremdtieren), benötigt man eine solche Erlaubnis normalerweise nicht.
Wichtig ist noch der Hinweis, dass "gewerbsmäßig" i.S. des Tierschutzgesetzes nichts mit dem steuerrechtlichen
"Gewerbe" oder "gewerblich" zu tun hat. Das heißt, auch wenn ein Züchter kein Gewerbe im steuerrechtlichen Sinne
angemeldet hat/haben müsste, kann er trotzdem nach dem Tierschutzgesetz § 11 eine gewerbsmäßige Zucht haben und ist
erlaubnispflichtig gegenüber dem Veterinäramt.
Wenn man jedoch seine kleinere (Hobby)Zucht vom Veterinäramt freiwillig kontrollieren lassen möchte, ist dies
natürlich auch möglich. In diesem Fall kann man sich ebenfalls eine Bescheinigung für die entsprechende Zuchtführung
von diesem ausstellen lassen. Auch wird der Amtsveterinär den Züchter dahingehend informieren, ob er doch eine
Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetzt benötigt.
Auf unserer Seite http://www.chinchillazucht.info können Sie sich weiter über das Thema "Chinchilla-Zucht" informieren !
Zahlreiche Anfragen erreichten uns mit der Frage, ob es den News- und InfoLetter nicht auch als kleine Zeitschrift
geben könnte, denn Freunde und Verwandte ohne Internet würden diesen auch gern erhalten.
Nach langem überlegen, haben wir uns entschlossen, alle 2 Monate eine Papierausgabe mit je 2 News- und
InfoLetter-Ausgaben zusammen zu stellen. Die erste wird somit im Februar erscheinen, als Sonderausgabe mit
den ersten 4 Ausgaben des News- und InfoLetters.
Natürlich wird diese zum Selbstkostenpreis (Druck und bei Versand Porto) für alle Chinchillainteressenten
erhältlich sein - weitere Infos dazu folgen demnächst auf der http://www.Chinchilla-Newsletter.de
Die Interessensgemeinschaft Chinchilla dankt Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünscht Ihnen und Ihren Chinchillas
alles Gute!
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